Einsichtnahme in archivierte Bauakten

Beschreibung

Wir bieten Ihnen als Eigentümer*in eines Grundstückes die Möglichkeit an, abgeschlossene, archivierte Bauakten für Ihr Grundstück einzusehen.

Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Serviceangebot, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Einsichtnahme und auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten. Die Archivierung der Akten dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Da die Akten eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, gewähren wir die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse.

Einsichtnahme erhalten 

  • Eigentümer*in
  • von dem*der Eigentümer*in schriftlich Bevollmächtigte*r

 

Falls Sie kein*e Eigentümer*in sind, erhalten Sie in diesem Fall Auskunft nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes. Hierzu müssen Sie sich schriftlich an das Bauaufsichtsamt Kreis Heinsberg wenden.

Gleiches gilt, wenn Sie als Nachbareigentümer*in Akteneinsicht zu laufenden Verfahren nehmen wollen.

Für Kopien fallen nach dem Informationsfreiheitsgesetz und der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Übach-Palenberg vom 15.12.2010 Gebühren an.

Benötigt werden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Grundbuchauszug – nicht älter als 6 Monate

Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim Amtsgericht Geilenkirchen.

  • Alternativen zum Grundbuchauszug:
  • Bestandsblatt

Das Bestandsblatt erhalten Sie ebenfalls beim Amtsgericht Geilenkirchen. Es kann dort beantragt werden.

Info Link hier:

https://www.ag-geilenkirchen.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Grundbuchamt/index.php

  • oder aktueller Grundbesitzabgabenbescheid für das laufende Kalenderjahr
  • Haben Sie das Objekt erst kürzlich erworben?

Dann legen Sie bei Ihrer Vorsprache den Kaufvertrag vor. Eine Eintragungsbekanntmachung (Auflassungsvormerkung) ist nicht ausreichend, hier sind nicht alle Einträge des Grundbuchs enthalten.

  • Sie sind bevollmächtigt?

Neben den oben aufgeführten Unterlagen bringen Sie bitte die von dem*r Eigentümer*in ausgestellte schriftliche Vollmacht mit.

  • Sie erhalten in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen, nach dem Ihre Vorbestellung eingegangen ist, eine Rückmeldung. Sollten Sie in diesem Zeitraum keine Rückmeldung erhalten, wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 02451 / 979 6021
  • Wenn archivierte Akten zur Verfügung stehen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Einsichtnahme.
  • Eine Zusendung von Akten ist nicht möglich.
  • Am Tag der Einsichtnahme im Stadtverwaltung (Rathausplatz 4, 52531 Übach-Palenberg) bringen Sie bitte die notwendigen Nachweise mit, die unter "Benötigt werden" aufgeführt sind.

Für Ihre Einsichtnahme werden Ihnen alle vorhandenen Aktenordner zu dem von Ihnen genannten Objekt bereitgestellt.

Der Gesetzgeber sieht nicht für alle Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht vor, so dass keine Gewähr für die Vollständigkeit einer Bauakte gegeben werden kann.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir über den Inhalt der Aktenordner im Vorfeld oder bei Ihrer Einsichtnahme keine Auskunft geben dürfen.

Wir benötigen von Ihnen eine Vorbestellung mit Angabe des Objektes.

Hinweis:

Bis zum Jahr 1989 sind die Bauakten in unserem Archiv über ein Karteikartensystem sortiert. Falls sich Ihre Anfrage auf einem Objekt bezieht, der vor 1989 gebaut worden ist, brauchen wir von Ihnen genaue Angaben zum Baujahr und Bauherr*in aus damaligen Bauantragsunterlagen.

Bei fehlenden Angaben kontaktieren Sie bitte Bauaufsichtsbehörde Kreis Heinsberg.

Die Vorbestellung der Akten ist mit unserem Online-Formular, per E-Mail, Telefax oder Post möglich:

Online-Formular Link zum Onlineformular

 


Falls Sie eine BundID besitzen,
reichen Sie Ihren Antrag gerne über das Formular
in der rechten Box "Onlinedienstleistungen" ein.
Andernfalls klicken Sie bitte
links auf "Link zum Onlineformular". 

 

E-Mail

bauen@uebach-palenberg.de

 

 

Telefon 02451 / 979 6021

 

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

 

Telefax 02451 / 979 1150

 

 

Per Post

Stadt Übach-Palenberg

Die Bürgermeisterin

Rathausplatz 4

52531 Übach-Palenberg

 

Anfallende Kosten entnehmen Sie bitte der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Übach-Palenberg vom 15.12.2010

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen