Bestattungsformen

Beschreibung

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Das Nutzungsrecht an der Reihengrabstätte kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren nicht verlängert werden. Die Lage dieser Grabstätten wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt, Wahlmöglichkeiten bestehen nicht.

Bei einem Wahlgrab besteht die Möglichkeit, zwischen mehreren Standorten auf dem Friedhof zu wählen. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefengräber vergeben. In einem Einfachgrab kann eine Leiche, in einem Tiefengrab können zwei Leichen bestattet werden. Zusätzlich zu den Erdbestattungen können je Grabstelle bis zu zwei Urnen bestattet werden.

Bei einer anonymen Beisetzung werden die Verstorbenen auf einer Rasenfläche beigesetzt. Die genaue Grabstelle wird nicht bekannt gegeben, eine namentliche Nennung des Verstorbenen erfolgt nicht. Die Beisetzung erfolgt in der Regel ohne Beisein der Angehörigen und sonstiger Personen. Anonyme Grabfelder dürfen nicht mit Blumen, Steinen, Grabaufbauten oder sonstigen Gegenständen geschmückt werden. Die Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung.

Urnen/Rasengrabstätten für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung werden der Reihe nach belegt. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Rasengrabstätten für Erdbestattungen werden als  Einfach- oder Tiefengrab vergeben. In einem Einfachgrab kann eine Leiche, in einem Tiefengrab können zwei Leichen bestattet werden. Zusätzlich zu den Erdbestattungen können je Grabstelle bis zu zwei Urnen bestattet werden. In Urnenrasengrabstätten können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Die Beschriftung sowie die Symbole müssen in der Tafel eingearbeitet sein, so dass ein Befahren mit einem Großflächenrasenmäher möglich ist. Die Breite der Gedenktafeln beträgt 50 cm, die Höhe 40 cm. Sie müssen eine Mindeststärke von 14 cm aufweisen. Bepflanzungen, Grabvasen oder dergleichen sind nicht zulässig. Die Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung.

Rasengrabstätten für stehende Grabdenkmäler ohne Bepflanzung werden der Reihe nach belegt. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Rasengrabstätten für Erdbestattungen werden als  Einfach- oder Tiefengrab vergeben. In einem Einfachgrab kann eine Leiche, in einem Tiefengrab können zwei Leichen bestattet werden. Zusätzlich zu den Erdbestattungen können je Grabstelle bis zu zwei Urnen bestattet werden. Die Grabmäler müssen auf einem bodengleichen Sockel befestigt sein. Dieser muss so eingebaut sein, dass ein Überfahren mit Rasenmähern möglich ist. Die Länge des Sockels beträgt 70 cm, die Breite 20 cm und die Mindeststärke 5 cm. Die Grabdenkmäler dürfen höchstens eine Breite von 65 cm, eine Höhe von 110 cm und eine Stärke von 16 cm aufweisen. Bepflanzungen, Grabvasen oder dergleichen sind nicht zulässig. Die Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung.

Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten für Urnenbestattungen. Das Nutzungsrecht an der Reihengrabstätte kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren nicht verlängert werden. Die Lage dieser Grabstätten wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt, Wahlmöglichkeiten bestehen nicht.

Bei einem Urnenwahlgrab besteht die Möglichkeit die Stelle der Grabstätte zu wählen Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Urnenwahlgrabstätten sind Grabstätten für bis zu vier Urnen.

Bei einem Kolumbarium besteht die Möglichkeit die Stelle der Grabstätte zu wählen Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren verlängert werden. Kolumbarien werden als Einfach- oder Doppelkolumbarien vergeben.

Auf dem Aschestreufeld wird die Asche durch Verstreuung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Grabmale und bauliche Anlagen sind dort nicht zulässig.

Reihengrab

Wahlgrab Anonyme Beisetzung Pflegefreie Grabstätten

Urnenbestattungen

Aschestreufeld

  • Reihengrab ab 5. Lebensjahr
  • Kindergrab bis 5. Lebensjahr
  • Einzelwahlgrab
  • Mehrfachwahlgrab
  • Einzeltiefengrab
  • Mehrfachtiefengrab
  • Reihengrab
  • Urnenreihengrab
  • Rasengrabstätte für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung
  • Tiefenrasengrabstätte für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung
  • Rasengrabstätte für stehende Grabmäler ohne Bepflanzung
  • Tiefenrasengrabstätte für stehende Grabmäler ohne Bepflanzung
  • Urnenrasengrabstätte für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung
  • Urnenreihengrab
  • Urnenwahlgrab
  • Einzelkolumbarium
  • Doppelkolumbarium
 
   
   
   
   
   
   

 

Reihengrab

 
Grabgebühren 1.095,00 €
Bestattungsgebühren 590,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle 150,00 €
Summe 2.035,00 €

 

Einzelwahlgrab

 
Grabgebühren 3.054,00 €
Bestattungsgebühren 718,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle 150,00 €
Summe 4.122,00 €

 

Tiefengrab  
Grabgebühren 3.227,00 €
Gebühren Erstbelegung  1.208,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle 150,00 €
Summe  4.835,00 €

 

Doppelwahlgrab  
Grabgebühren 6.108,00 €
Bestattungsgebühren Erstbelegung 718,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe 7.176,00 €

 

Doppeltiefengrab  
Grabgebühren  6.554,00 €
Bestattungsgebühren Erstbelegung 1.208,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe 8.112,00 €

 

Anonyme Erdbestattung  
Grabgebühren 2.217,00 €
Bestattungsgebühren 590,00 €
Leichenhalle  200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe  3.157,00 €

 

Anonyme Urnenbestattung  
Grabgebühren 1.542,00 €

Bestattungsgebühren

235,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle 150,00 €
Summe 2.127,00 €

 

Rasengrabstätte für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung

 
Grabgebühren 3.084,00 €
Bestattungsgebühren  718,00 €
Leichenhalle  200,00 €
Turnhalle  150,00 €
Summe 4.152,00 €

 

Tiefenrasengrabstätte für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung  
Grabgebühren 3.615,00 €
Bestattungsgebühren Erstbelegung  1.208,00 €
Leichenhalle  200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe  5.173,00 €

 

Rasengrabstätte für stehende Grabmäler ohne Bepflanzung  
Grabgebühren  3.181,00 €
Bestattungsgebühren  718,00 €
Leichenhalle  200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe  4.249,00 €

 

Tiefenrasengrabstätte für stehende Grabmäler ohne Bepflanzung

 
 Grabgebühren   3.711,00 €
 Bestattungsgebühren   1.208,00 €
 Leichenhalle   200,00 €
 Trauerhalle   150,00 €
 Summe   5.269,00 €

 

Urnenrasengrabstätte für liegende Gedenktafeln ohne Bepflanzung  
Grabgebühren  2.024,00 €
Bestattungsgebühren  235,00 €
Leichenhalle  200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe  2.609,00 €

 

Urnenreihengrab   
Grabgebühren  885,00 €
Bestattungsgebühren  235,00 €
Leichenhalle 200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe  1.260,00 €

 

Urnenwahlgrab   

 Grabgebühren 

 1.735,00 €
 Bestattungsgebühren   235,00 €
 Leichenhalle   200,00 €
 Trauerhalle   150,00 €
 Summe  2.320,00 €

 

Einzelkolumbarium   
Grabgebühren 2.158,00 €
Bestattungsgebühren  218,00 €
Leichenhalle  200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe 2.726,00 €

 

Doppelkolumbarium   
Grabgebühren  3.927,00 €
Bestattungsgebühren  218,00 €
Leichenhalle  200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe  4.495,00 €

 

Aschestreufeld  
Grabgebühren  627,00 €
Bestattungsgebühren  88,00 €
Leichenhalle  200,00 €
Trauerhalle  150,00 €
Summe  1.065,00 €

 

Stand: 01.01.2023

Gebühren können sich im Rahmen der Gebührenkalkulation jährlich ändern.

 

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