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Genehmigung von Grabaufbauten
Beschreibung
Gemäß § 23 der derzeit geltenden Friedhofssatzung der Stadt Übach-Palenberg bedarf jegliche Errichtung und Veränderung von Grabaufbauten auf den städtischen Friedhöfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
Gemäß § 25 sind zum Schutz der Allgemeinheit und des Nutzungsberechtigten die Grabmale nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks (Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks, oder Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen der Deutschen Naturstein Akademie e.V. in der jeweils gültigen Fassung) so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.
Anträge werden durch ein entsprechendes Fachunternehmen (Steinmetz etc.) im Namen des entsprechenden Nutzungsberechtigten oder dessen durch den Nutzungsberechtigten benannten Vertreter in dreifacher Ausführung inklusive Skizze mit Bezeichnung der Masse gestellt.
Zuständige Einrichtungen
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Friedhofswesen
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 4
- PLZ: 52531 Ort: Übach-Palenberg
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- E-Mail:
a.brueckner@uebach-palenberg.de
- E-Mail:
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