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Einebnung von Grabstätten
Beschreibung
Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit besteht die Möglichkeit auf Antrag die Grabstätte einebnen zu lassen.
Hierfür fallen Gebühren im Vorfeld für die noch nicht abgelaufene Ruhefrist pro Jahr und Grabstelle in Höhe von
- Urnenbestattungen 27,50 €
- Erdbestattungen 33,50 €
an.
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Zuständige Einrichtungen
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Friedhofswesen
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 4
- PLZ: 52531 Ort: Übach-Palenberg
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- E-Mail:
a.brueckner@uebach-palenberg.de
- E-Mail:
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