Eheschließung und Anmeldung

Beschreibung

Alle Eheschließungen in Übach-Palenberg finden im Schloss Zweibrüggen statt. Sie können die freien Termine für eine beabsichtigte Eheschließung in Übach-Palenberg bei den Kolleginnen des Standesamtes erfragen.

Der Kalender für 2027 öffnet im September/Oktober 2026.

Falls einer von Ihnen seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Übach-Palenberg hat, ist das Standesamt Übach-Palenberg für Ihre Anmeldung zur Eheschließung zuständig.

Wichtig: Für die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend eine Terminabsprache erforderlich! Ein Termin kann telefonisch (02451/979-3422 o. -3425) oder per E-Mail (standesamt@uebach-palenberg.de) vereinbart werden.

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der Eheschließung erfolgen.

Damit ein Termin vereinbart werden kann, müssen verschiedene Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorliegen. Welche Unterlagen dies sind, hängt wesentlich von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten und deren Staatsangehörigkeit ab.

Wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Übach-Palenberg haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburt in Deutschland / Nachbeurkundung der Geburt bei einem deutschen Standesamt: aktueller beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister Hinweis: Eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung reichen nicht aus. Sie erhalten den Ausdruck bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat.
  • Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen Kinder

Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden!

Wenn z.B.

  • ein*e Partner*in nicht im Bundesgebiet geboren ist,
  • ein*e Partner*in eine oder mehrere Vorehen hat,
  • ein*e Partner*in im Ausland geschieden worden ist,
  • ein*e Partner*in adoptiert ist,
  • ein*e Partner*in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt

ist eine Beratung notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Damit gerade in solchen Fällen die richtigen Urkunden in der richtigen Qualität vorliegen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Eheschließung, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall beschaffen müssen. Insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland benötigen oder ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen.

Dies kann per E-Mail (standesamt@uebach-palenberg.de) oder bei einer persönlichen Vorsprache (Terminabsprache erforderlich) erfolgen.

Um Ihnen eine vollständige Auskunft zu den erforderlichen Dokumenten erteilen zu können, bitten wir Sie um einige Angaben zu Ihnen:

  1. Vollständiger Name
  2. Wohnort
  3. Staatsangehörigkeiten (von Geburt an?)
  4. Geburtsdatum, -ort und -land
  5. Familienstand; falls geschieden: Wie viele Vorehen? Wann und wo wurde/n die Ehe/n geschlossen (Datum, Ort bzw. Behörde der Eheschließung)? Wann und wo wurde/n die Ehe/n aufgelöst (Datum, Ort bzw. Behörde der Scheidung)?
  6. Sind gemeinsame Kinder vorhanden? Falls ja, wo wurden diese geboren? Ist die Vaterschaft anerkannt?
  7. Telefonnummer
  8. Weitere Besonderheiten Ihrerseits: z.B. Inhaber eines deutschen blauen Reiseausweises (anerkannte*r Geflüchtete*r), Namensänderung, Personenkreis Spätaussiedler*in/Vertriebene*r etc.)

Wenn die Informationen vorliegen, erhalten Sie eine Aufstellung über die beizubringenden Unterlagen.

Falls nur ein*e Verlobte*r kommen kann, muss eine Vollmacht Anmeldung zur Eheschließung ausgefüllt und unterschrieben von dem bei der Anmeldung nicht anwesenden Person mitgebracht werden.

Ausweispapiere müssen in der Regel im Original vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich (z.B. Verlobte*r lebt im Ausland), muss eine von der deutschen Botschaft beglaubigte Kopie des Reisepasses (Kopie Lichtbild, Unterschrift des Inhabers und ausstellende Behörde muss erkennbar sein) vorgelegt werden. Falls die Beglaubigung so nicht möglich ist, werden wir Sie informieren, welche Möglichkeiten ausnahmsweise akzeptiert werden.

Wenn die Verlobten gemeinsame Kinder haben, müssen die Geburtsurkunden, Vaterschaftsfeststellung, Sorgeerklärungen zusätzlich zu den anderen Unterlagen vorgelegt werden.

Alle vorzulegenden Unterlagen sind im Original beizubringen!

Für Rückfragen bzw. eine Beratung über die von Ihnen beizubringenden Unterlagen stehen wir gerne zur Verfügung.

Verfahrensweise bei ausländischen Verlobten (Ehefähigkeitszeugnis/Befreiungsverfahren über das Oberlandesgericht Köln):
Soweit ein*e Verlobte*r nur eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, wird oft vom Heimatland eine "Erlaubnis" über die Eheschließung in Form eines Ehefähigkeitszeugnisses ausgesprochen. Das Ehefähigkeitszeugnis ist in der Regel sechs Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig. In dieser Zeit muss die Eheschließung erfolgt sein, sonst verfällt die Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses. Das Heimatland hat dann geprüft, ob die Verlobten aus Ihrer Sicht heiraten dürfen. Jedoch stellt nicht jedes Land eine solche Urkunde aus.

Wenn Ihr Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, muss durch ein Antragsverfahren beim Oberlandesgericht Köln ein Befreiungsverfahren von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses eingeleitet werden. Das Verfahren wird bei der Anmeldung der Eheschließung über das Standesamt beantragt und dauert in der Regel 4-6 Wochen, sofern nicht weitere Unterlagen nachgefordert werden. Sobald die Befreiung durch das Oberlandesgericht ausgesprochen wurde, muss die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten erfolgen.
Neben den Gebühren für die Anmeldung und Eheschließung in Übach-Palenberg sind weitere Gebühren einkommensabhängig an das Oberlandesgericht Köln zu leisten.

Verfahrensweise bei ausländischen Verlobten gleichen Geschlechts:
Ausländische Verlobte gleichen Geschlechts müssen kein Ehefähigkeitszeugnis bei einer Eheschließung in Deutschland vorlegen. Des Weiteren entfällt bei gleichgeschlechtlichen Paaren die Prüfung beim Oberlandesgericht und das Standesamt entscheidet direkt über die Ehefähigkeit der Verlobten.

Anmeldung der Eheschließung (deutsche Staatsangehörige, ohne Auslandsbezug) 40,00 €
Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbezug 66,00 €

Eheschließung im Schloss Zweibrüggen

(kein Wohnsitz in Übach-Palenberg) 150,00€
Trauung samstags (außerhalb der regulären Öffnungszeiten) 66,00 €


Eheurkunde 10,00 €, jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 5,00 €
mehrsprachige Eheurkunde 10,00 €, jede weitere 5,00 €

Ausdruck aus dem Eheregister 10,00€

Weitere Gebühren können je nach Einzelfall anfallen wie z.B.:

  • eidesstattliche Versicherung Dolmetscher 21,00 €
  • eidesstattliche Versicherung zum Familienstand 21,00€
  • Erklärung Doppelname 21,00 €

Zuständige Einrichtungen