Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung

Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Konsulat informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.

In vielen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wird in mehrsprachiger Form ausgestellt. Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigen wir daher die Unterlagen beider Verlobten.

Das Standesamt Übach-Palenberg ist für die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses zuständig, wenn Ihr aktueller bzw. letzter Wohnsitz in Deutschland in Übach-Palenberg ist/war. Haben Sie sich niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, d.h. die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Hochzeit erfolgen.

Bitte erkundigen Sie sich auch im eheschließenden Standesamt, welche Unterlagen Sie zusätzlich zum Ehefähigkeitszeugnis benötigen und welche Qualität diese haben müssen. Eventuell muss das Ehefähigkeitszeugnis eine Beglaubigung in Form einer Apostille (durch die Bezirksregierung Köln) oder eine Legalisation (in Deutschland ansässiges Konsulat des eheschließenden Landes) enthalten.

Damit das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann, müssen verschiedene Unterlagen beider Verlobten vorliegen. Welche Unterlagen das sind, hängt wesentlich von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten und deren Staatsangehörigkeit ab.

Wenn z.B.

  • ein*e Partner*in nicht im Bundesgebiet geboren ist,
  • ein*e Partner*in eine oder mehrere Vorehen hat,
  • ein*e Partner*in nicht im Bundesgebiet geboren ist,
  • ein*e Partner*in eine oder mehrere Vorehen hat,
  • ein*e Partner*in im Ausland geschieden worden ist,
  • ein*e Partner*in adoptiert ist,
  • ein*e Partner*in eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt

ist eine Beratung notwendig, um Missverständnisse zu vermeiden.

Damit gerade in solchen Fällen die richtigen Urkunden in der richtigen Qualität vorliegen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig vor der Eheschließung, welche Unterlagen Sie in Ihrem persönlichen Fall beschaffen müssen. Insbesondere wenn Sie Unterlagen aus dem Ausland benötigen oder ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen.

Die Beratung kann bei einer persönlichen Vorsprache (Terminvereinbarung erforderlich) erfolgen. Bitte bringen Sie dann neben Ihrem Ausweis auch zumindest eine Kopie des Reisepasses Ihres*Ihrer Verlobten mit.

In vielen Fällen reicht jedoch auch schon eine Beratung per Mail aus (standesamt@übach-palenberg.de).

Um Ihnen eine vollständige Auskunft zu den erforderlichen Dokumenten erteilen zu können, bitten wir Sie um einige

Angaben zu Ihnen beiden:

  1. vollständiger Name
  2. Wohnort
  3. Staatsangehörigkeiten (von Geburt an?)
  4. Geburtsdatum, -ort und - Land
  5. Familienstand; falls geschieden/verwitwet: Wie viele Vorehen? Wann und wo wurde/n die Ehe/n geschlossen (Datum, Ort bzw. Behörde der Eheschließung)? Wann und wo wurde/n die Ehe/n aufgelöst (Datum, Ort bzw. Behörde der Scheidung/Sterbefallbeurkundung)? Bei einer Scheidung im Ausland: Welche Staatsangehörigkeit/en hatten Sie und der/die Ex-Partner/in zum Zeitpunkt der Scheidung?
  6. Telefonnummer
  7. Weitere Besonderheiten: z.B. Namensänderung, Adoption, Personenkreis Spätaussiedler/Vertriebener zugehörig ...

Wenn die Informationen vorliegen, erhalten Sie eine Aufstellung über die beizubringenden Unterlagen.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ein Termin beim Standesamt vereinbart werden muss.

66,00€

Zuständige Einrichtungen