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Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Anerkennung der Vaterschaft ist eine Erklärung "Vater des Kindes zu sein". Sie ist erforderlich, wenn Sie als Eltern eines gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Durch die Anerkennung, die auch schon vor Geburt des Kindes möglich ist, wird das Verwandtschaftsverhältnis des Anerkennenden als Vater zu dem Kind begründet.
Damit die Anerkennung wirksam wird, ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. Erst dann - und bei vorgeburtlicher Anerkennung erst nach Geburt des Kindes - besteht eine rechtswirksame Vaterschaft zu dem Kind.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter erfolgen durch Beurkundung. Diese Erklärungen können entweder beim Standesamt des Wohnsitzes oder beim Jugendamt abgegeben werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde oder Geburtsanzeige des Krankenhauses (wenn die Vaterschaftsanerkennung nach Geburt des Kindes erfolgt)
- Mutterpass (wenn die Beurkundung vor Geburt des Kindes erfolgt)
- Geburtsurkunden der Eltern
- ggf. Ausdruck aus dem Eheregister der Kindesmutter, sofern noch eine Ehe besteht
Bitte beachten Sie, dass für eine Vaterschaftsanerkennung ein Termin beim Standesamt vereinbart werden muss.
Gebührenfrei
Zuständige Einrichtungen
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Standesamtswesen
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 4
- PLZ: 52531 Ort: Übach-Palenberg
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- E-Mail:
standesamt@uebach-palenberg.de
- E-Mail:
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