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Fischereischein Verlängerung

Beschreibung

Zur Ausübung der Fischerei ist ein Fischereischein erforderlich. Diesen können Personen ab 14 Jahren nach abgeschlossener Fischerprüfung für ein oder fünf Jahre beantragen.

  • alter Fischereischein und wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, ein aktuelles Passfoto

Jugendfischereischein:

Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist.

  • Fünf-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
  • Jahres-Fischereischein: 16,00 €
  • Jugendfischereischein: 8,00 €

Zuständige Einrichtungen