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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Beschreibung

Im Bürgerbüro können Fahrzeuge abgemeldet werden, die im Kreis Heinsberg zugelassen sind.

Mit der Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei und nur dann für den bisherigen Halter und das bisherige Fahrzeug für 12 Monate reserviert, wenn dies bei der Außerbetriebsetzung ausdrücklich beantragt wird. Das ist aber nur bei Fahrzeugen die im Kreis Heinsberg mit GK/HS/ERK zugelassen waren, möglich.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, das Kennzeichen als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug für 3 Monate reservieren zu lassen.

Die Vorsprache kann durch einen Vertreter erfolgen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.

Rückfahrten dürfen nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten und nicht gesiegelten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn diese Rückfahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder

Eine Außerbetriebsetzung kann nicht im Bürgerbüro erfolgen, wenn

  • die benötigten Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden können
  • die Kennzeichen bereits entsiegelt wurden
  • das Fahrzeug nicht im Kreis Heinsberg zugelassen ist.

In diesen Fällen muss die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle des Kreises Heinsberg erfolgen.

  • 16,50 € Außerbetriebsetzung ohne Kennzeichenreservierung
  • 16,50 € Außerbetriebsetzung mit Wunschkennzeichenreservierung (Reservierung für 3 Monate auf den letzten Halter) – die Reservierungsgebühr ist erst bei der Zulassung zu entrichten
  • 19,10 € Außerbetriebsetzung mit Verbleibskennzeichenreservierung (Reservierung für 12 Monate auf das letzte Fahrzeug)

Zuständige Einrichtungen