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Gewerbezentralregister - Auskunft

Beschreibung

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann von Einzelpersonen oder juristischen Personen beantragt werden. Gewerbezentralregisterauskünfte können Sie im Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder im Bürgerbüro des Rathauses persönlich beantragen.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesamts für Justiz:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Uebersicht_node.html

Einzelperson:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • für eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben

juristische Person:

  • Angaben der HRA/HRB-Nummer, des zuständigen Amtsgerichts und der Firmenform
  • für eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben
  • ca. 2 Wochen

13,00 €

Zuständige Einrichtungen