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Gewerbezentralregister - Auskunft
Beschreibung
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann von Einzelpersonen oder juristischen Personen beantragt werden. Gewerbezentralregisterauskünfte können Sie im Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder im Bürgerbüro des Rathauses persönlich beantragen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesamts für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Uebersicht_node.html
Einzelperson:
- Personalausweis oder Reisepass
 - für eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben
 
juristische Person:
- Angaben der HRA/HRB-Nummer, des zuständigen Amtsgerichts und der Firmenform
 - für eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben
 
- ca. 2 Wochen
 
13,00 €
Zuständige Einrichtungen
- 
                                            Bürgerbüro
                                            
- 
                                                        
- Rathausplatz 4
 - 52531 Übach-Palenberg
 
 - 
                                                        
- Telefon:
02451 979-3300 - Fax:
02451 979-1150 - E-Mail:
buergerbuero@uebach-palenberg.de 
 - Telefon:
 
 - 
                                                        
 
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann von Einzelpersonen oder juristischen Personen beantragt werden. Gewerbezentralregisterauskünfte können Sie im Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder im Bürgerbüro des Rathauses persönlich beantragen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesamts für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Uebersicht_node.html
Einzelperson:
- Personalausweis oder Reisepass
 - für eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben
 
juristische Person:
- Angaben der HRA/HRB-Nummer, des zuständigen Amtsgerichts und der Firmenform
 - für eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben
 
- ca. 2 Wochen