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Parkausweis für Menschen mit Behinderung

Beschreibung

Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung kann das Bürgerbüro einen Parkausweis ausstellen.

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“
  • Passbild
  • Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!
  • Keine

Zuständige Einrichtungen