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Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Beschreibung
Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung kann das Bürgerbüro einen Parkausweis ausstellen.
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“
- Passbild
- Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!
- Keine
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Rathausplatz 4
- 52531 Übach-Palenberg
-
- Telefon:
02451 979-3300 - Fax:
02451 979-1150 - E-Mail:
buergerbuero@uebach-palenberg.de
- Telefon:
-
Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung kann das Bürgerbüro einen Parkausweis ausstellen.
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“
- Passbild
- Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!
Bürgerbüro
001 Rathausplatz 4 52531 Übach-Palenberg
02451 979-3300
02451 979-1150
buergerbuero@uebach-palenberg.de