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Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorher von einem Arzt untersucht werden.
Hierzu stellt das Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Es ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines Elternteils erforderlich.
- Personalausweis / Reisepass
- keine
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro
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- Straße: Rathausplatz Hausnummer: 4
- PLZ: 52531 Ort: Übach-Palenberg
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- Telefon:
02451 979-3300 - Fax:
02451 979-1150 - E-Mail:
buergerbuero@uebach-palenberg.de
- Telefon:
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