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Hundeabmeldung
Beschreibung
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, bzw. der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift dieser Person anzugeben.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Abgaben
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- Rathausplatz 4
- 52531 Übach-Palenberg
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- E-Mail:
abgaben@uebach-palenberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02451 979-2214
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E-Mail: m.philipps@uebach-palenberg.de
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, bzw. der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift dieser Person anzugeben.
https://service.uebach-palenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7530/show