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Kinderreisepass beantragen / verlängern
Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag.
Sobald eine Landesgrenze überschritten wird, muss unabhängig vom Alter ein Ausweisdokument mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, Kinderreisepässe akzeptiert.
Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen einiger Länder in Bezug auf verloren gegangene und wieder zurück gemeldete Pässe.
Ein Kinderreisepass kann nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgerbüro aufnehmen.
Unterlagen
- Bisheriger Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
- Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
- Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
- Gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Personalausweise oder Reisepässe der/des Sorgeberechtigten
Kosten
- 13,00 € (Neuausstellung)
- 6,00 € (Verlängerung / Aktualisierung)
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können, wird der Kinderreisepass direkt ausgestellt.
Weitere Informationen
Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Er kann vor Ablauf seiner Gültigkeit verlängert werden, jedoch maximal bis zum 12. Geburtstag. Danach benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Reisepass oder einen Personalausweis.
Eine Aktualisierung des Lichtbildes oder der Angaben zur Körpergröße/Augenfarbe ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.
Spätestens ab 10 Jahren ist die Unterschrift des Kindes erforderlich, daher ist bei Antragstellung persönliches Erscheinen notwendig.
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Übach-Palenberg
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de
Ein Kinderreisepass ist ein maschinenlesbares Reisedokument für Kinder bis zu ihrem 12. Geburtstag.
Sobald eine Landesgrenze überschritten wird, muss unabhängig vom Alter ein Ausweisdokument mitgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, Kinderreisepässe akzeptiert.
Informationen zu Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Einreisebestimmungen einiger Länder in Bezug auf verloren gegangene und wieder zurück gemeldete Pässe.
Ein Kinderreisepass kann nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Die Einverständniserklärung beider Eltern ist erforderlich, wenn beide sorgeberechtigt sind. Ansonsten kann der Antrag durch den sorgeberechtigten Elternteil gestellt werden, wenn das Sorgerecht anhand eines Sorgerechtsbeschlusses oder eines rechtskräftigen Scheidungsurteils nachgewiesen wird. In Zweifelsfällen sollten Sie dazu unbedingt vorher telefonischen Kontakt mit dem Bürgerbüro aufnehmen.
- Bisheriger Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
- Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten
- Gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss oder rechtskräftiges Scheidungsurteil aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht
- Gegebenenfalls eine Bescheinigung vom Familiengericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Personalausweise oder Reisepässe der/des Sorgeberechtigten
Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Er kann vor Ablauf seiner Gültigkeit verlängert werden, jedoch maximal bis zum 12. Geburtstag. Danach benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Reisepass oder einen Personalausweis.
Eine Aktualisierung des Lichtbildes oder der Angaben zur Körpergröße/Augenfarbe ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.
Spätestens ab 10 Jahren ist die Unterschrift des Kindes erforderlich, daher ist bei Antragstellung persönliches Erscheinen notwendig.
- 13,00 € (Neuausstellung)
- 6,00 € (Verlängerung / Aktualisierung)