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Gewerbezentralregister - Auskunft
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann von Einzelpersonen oder juristischen Personen beantragt werden. Gewerbezentralregisterauskünfte können Sie im Online-Portal des Bundesamts für Justiz oder im Bürgerbüro des Rathauses persönlich beantragen.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesamts für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Uebersicht_node.html
Unterlagen
Einzelperson:
- Personalausweis oder Reisepass
- für eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben
juristische Person:
- Angaben der HRA/HRB-Nummer, des zuständigen Amtsgerichts und der Firmenform
- für eine Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde müssen Sie die exakte Adresse der Behörde sowie den Verwendungszweck, möglichst mit Aktenzeichen, angeben
Kosten
13,00 €
Bearbeitungsdauer
- ca. 2 Wochen
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Übach-Palenberg
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de