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Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung kann das Bürgerbüro einen Parkausweise ausstellen.
Unterlagen
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“
- Passbild
Kosten
- Keine
Hinweise und Besonderheiten
- Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Übach-Palenberg
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de
Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung kann das Bürgerbüro einen Parkausweise ausstellen.
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“
- Passbild
- Keine
Bürgerbüro
001 Rathausplatz 4 52531 Übach-Palenberg
Telefon 02451 979-3300
Fax 02451 979-1150