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 Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorher von einem Arzt untersucht werden.

Hierzu stellt das Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Es ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines Elternteils erforderlich.

Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass

Kosten

  • keine

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Übach-Palenberg
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorher von einem Arzt untersucht werden.

Hierzu stellt das Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Es ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines Elternteils erforderlich.

  • Personalausweis / Reisepass
  • keine
https://service.uebach-palenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7277/show
Bürgerbüro
Rathausplatz 4 52531 Übach-Palenberg
Telefon 02451 979-3300
Fax 02451 979-1150