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Gewerbeanzeigen
Rechtzeitige Anzeige
Die Anzeigen sind gleichzeitig mit Aufnahme, Verlegung, Aufgabe oder Änderung des Gewerbetriebes zu erstatten. Sollte die Anzeige nicht rechtzeitig erstattet werden, kann ein Verwarnungsgeld erhoben bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Die Anzeigen können
- persönlich
- schriftlich
- elektronisch
erfolgen.
Zur persönlichen Vorsprache kommen Sie bitte zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zum Gewerbeamt.
Für die schriftliche Anzeige nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.
Für die elektronische Gewerbemeldung nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://gewerbe.nrw/
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Ausweisdokument der antragstellenden Person/ aller geschäftsführenden Personen/ aller Gesellschafter
- Aufenthaltstitel (nicht EU-Bürger) mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“
- Vollmacht bei Vertretung
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. Notarvertrag (wenn noch keine Eintragung im Handelsregister vorliegt)
- Für erlaubnispflichtige oder überwachungsbedürftige Tätigkeiten sind weitere Unterlagen notwendig. (bspw. Erlaubnis anderer Behörden)
Kosten
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:
Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind. Gebühr: 26,00 Euro
Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind. Gebühr: 33,00 Euro
Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: 13,00 Euro
Sie können von Ihrer Gewerbemeldung eine Zweitschrift beantragen. Die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbean-/ ummeldung beträgt 15,00 Euro, gemäß Tarifstelle 12.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Weitere Informationen
Gewerbeanmeldung
Bei Gründung eines Gewerbebetriebes bzw. Verlegung der Betriebsstätte nach Übach-Palenberg, ist das Gewerbe neu anzumelden.
Gewerbeummeldung
Bei einer Verlegung der Betriebsstätte innerhalb von Übach-Palenberg sowie bei Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit, ist das Gewerbe umzumelden.
Gewerbeabmeldung
Bei Aufgabe eines Gewerbebetriebes oder bei Verlegung des Gewerbebetriebes in einen anderen Meldebezirk ist das Gewerbe abzumelden.