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 Gewerbeanzeigen

Rechtzeitige Anzeige

Die Anzeigen sind gleichzeitig mit Aufnahme, Verlegung, Aufgabe oder Änderung des Gewerbetriebes zu erstatten. Sollte die Anzeige nicht rechtzeitig erstattet werden, kann ein Verwarnungsgeld erhoben bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Die Anzeigen können

  • persönlich
  • schriftlich
  • elektronisch

erfolgen.

Zur persönlichen Vorsprache kommen Sie bitte zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses zum Gewerbeamt.

Für die schriftliche Anzeige nutzen Sie bitte das entsprechende Formular.

Für die elektronische Gewerbemeldung nutzen Sie bitte den folgenden Link: https://gewerbe.nrw/

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Ausweisdokument der antragstellenden Person/ aller geschäftsführenden Personen/ aller Gesellschafter
  • Aufenthaltstitel (nicht EU-Bürger) mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“
  • Vollmacht bei Vertretung
  • aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. Notarvertrag (wenn noch keine Eintragung im Handelsregister vorliegt)
  • Für erlaubnispflichtige oder überwachungsbedürftige Tätigkeiten sind weitere Unterlagen notwendig. (bspw. Erlaubnis anderer Behörden)

Kosten

Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:

Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind. Gebühr: 26,00 Euro

Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind. Gebühr: 33,00 Euro

Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: 13,00 Euro

Sie können von Ihrer Gewerbemeldung eine Zweitschrift beantragen. Die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbean-/ ummeldung beträgt 15,00 Euro, gemäß Tarifstelle 12.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Weitere Informationen

Gewerbeanmeldung

Bei Gründung eines Gewerbebetriebes bzw. Verlegung der Betriebsstätte nach Übach-Palenberg, ist das Gewerbe neu anzumelden.

Zum Formular

Gewerbeummeldung

Bei einer Verlegung der Betriebsstätte innerhalb von Übach-Palenberg sowie bei Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit, ist das Gewerbe umzumelden.

Zum Formular

Gewerbeabmeldung

Bei Aufgabe eines Gewerbebetriebes oder bei Verlegung des Gewerbebetriebes in einen anderen Meldebezirk ist das Gewerbe abzumelden.

Zum Formular

Zuständige Kontaktpersonen