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Hundeabmeldung
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, bzw. der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift dieser Person anzugeben.
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Zuständige Kontaktpersonen
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, bzw. der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift dieser Person anzugeben.
https://service.uebach-palenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7530/show