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Fischereischein Erstausstellung
Beschreibung
Zur Ausübung der Fischerei ist ein Fischereischein erforderlich. Diesen können Personen ab 14 Jahren nach abgeschlossener Fischerprüfung für ein oder fünf Jahre beantragen.
- aktuelles Passfoto
- Personalausweis
- Nachweis der Fischerprüfung
- sofort
Jugendfischereischein:
Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist.
- Fünf-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
- Jahres-Fischereischein: 16,00 €
- Jugendfischereischein: 8,00 €
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Rathausplatz 4
- 52531 Übach-Palenberg
-
- Telefon:
02451 979-3300 - Fax:
02451 979-1150 - E-Mail:
buergerbuero@uebach-palenberg.de
- Telefon:
-
Zur Ausübung der Fischerei ist ein Fischereischein erforderlich. Diesen können Personen ab 14 Jahren nach abgeschlossener Fischerprüfung für ein oder fünf Jahre beantragen.
- aktuelles Passfoto
- Personalausweis
- Nachweis der Fischerprüfung
- sofort
Jugendfischereischein:
Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist.
https://service.uebach-palenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7270/show