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Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Arbeit aufnehmen wollen, müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorher von einem Arzt untersucht werden.

Hierzu stellt das Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein aus.

Es ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines Elternteils erforderlich.

  • Personalausweis / Reisepass
  • keine

Zuständige Einrichtungen