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Hundeabmeldung
Beschreibung
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, bzw. der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift dieser Person anzugeben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abgaben
-
- Rathausplatz 4
- 52531 Übach-Palenberg
-
- E-Mail:
abgaben@uebach-palenberg.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 02451 979-2214
-
E-Mail: m.philipps@uebach-palenberg.de
Hundeabmeldung
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, bzw. der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und Anschrift dieser Person anzugeben.
https://service.uebach-palenberg.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7530/show Abgaben
001 Rathausplatz 4 52531 Übach-Palenberg
abgaben@uebach-palenberg.de
Marten Philipps B3.08
02451 979-2214
02451 979-1150
m.philipps@uebach-palenberg.de