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 Fischereischein Erstausstellung

Zur Ausübung der Fischerei ist ein Fischereischein erforderlich. Diesen können Personen ab 14 Jahren nach abgeschlossener Fischerprüfung für ein oder fünf Jahre beantragen.

Unterlagen

  • aktuelles Passfoto
  • Personalausweis
  • Nachweis der Fischerprüfung

Kosten

  • Fünf-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
  • Jahres-Fischereischein: 16,00 €
  • Jugendfischereischein: 8,00 €

Bearbeitungsdauer

  • sofort

Weitere Informationen

Jugendfischereischein:

Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist.

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Übach-Palenberg
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de

Fischereischein Erstausstellung

Zur Ausübung der Fischerei ist ein Fischereischein erforderlich. Diesen können Personen ab 14 Jahren nach abgeschlossener Fischerprüfung für ein oder fünf Jahre beantragen.

  • aktuelles Passfoto
  • Personalausweis
  • Nachweis der Fischerprüfung

Jugendfischereischein:

Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist.

  • Fünf-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
  • Jahres-Fischereischein: 16,00 €
  • Jugendfischereischein: 8,00 €
https://service.uebach-palenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7270/show
Bürgerbüro
Rathausplatz 4 52531 Übach-Palenberg
Telefon 02451 979-3300
Fax 02451 979-1150