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Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung kann das Bürgerbüro einen Parkausweis ausstellen.
Unterlagen
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“
- Passbild
Kosten
- Keine
Hinweise und Besonderheiten
- Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!
Zuständige Einrichtung
Bürgerbüro
Stadt Übach-Palenberg
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de
Parkausweis für Menschen mit Behinderung
Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung kann das Bürgerbüro einen Parkausweis ausstellen.
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“
- Passbild
- Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!
Bürgerbüro
001 Rathausplatz 4 52531 Übach-Palenberg
02451 979-3300
02451 979-1150
buergerbuero@uebach-palenberg.de