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 Parkausweis für Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung kann das Bürgerbüro einen Parkausweise ausstellen.

Unterlagen

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“
  • Passbild

Kosten

  • Keine

Hinweise und Besonderheiten

  • Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Übach-Palenberg
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de

Parkausweis für Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderten Menschen (Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" oder „BL") sowie Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbarer Funktionsstörung kann das Bürgerbüro einen Parkausweise ausstellen.

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder „BL“
  • Passbild
  • Keine
https://service.uebach-palenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/7274/show
Bürgerbüro
Rathausplatz 4 52531 Übach-Palenberg
Telefon 02451 979-3300
Fax 02451 979-1150