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 Beglaubigung von Unterschriften

Auch Unterschriften können amtlich beglaubigt werden, sofern das unterschriebene Schriftstück einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von Notaren vorgenommen werden.

Vorsorgevollmachten können im Bürgerbüro nicht beglaubigt werden. Hierzu sind Notare befugt und die Betreuungsstelle des Kreises Heinsberg (https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151192/show).

Unterlagen

  • Schriftstück (noch nicht unterschrieben!)
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

  • 2,00 € je Beglaubigung

Zuständige Einrichtung

Bürgerbüro
Stadt Übach-Palenberg
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg
E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de

Beglaubigung von Unterschriften

Auch Unterschriften können amtlich beglaubigt werden, sofern das unterschriebene Schriftstück einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle bestimmt, so kann die Beglaubigung nur von Notaren vorgenommen werden.

Vorsorgevollmachten können im Bürgerbüro nicht beglaubigt werden. Hierzu sind Notare befugt und die Betreuungsstelle des Kreises Heinsberg (https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151192/show).

  • Schriftstück (noch nicht unterschrieben!)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 2,00 € je Beglaubigung
https://service.uebach-palenberg.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9061/show
Bürgerbüro
Rathausplatz 4 52531 Übach-Palenberg
Telefon 02451 979-3300
Fax 02451 979-1150